Konflikte u.a. im Zusammenhang mit Straftaten sind mit vielen unangenehmen Folgen verbunden: körperliche und / oder seelische Verletzungen, Ängste, Aggressionen, Schuldgefühle, Sachschäden u.v.m.. Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) ist, einen Konflikt im Zusammenhang mit einer Straftat unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen zu lösen. Weder ein Strafverfahren noch die Bestrafung des / der Beschuldigten führen zu einer zufrieden stellenden Konfliktklärung.

ViP Münster: Täter-Opfer-Ausgleich und KonfliktregelungDer TOA bietet für die unmittelbar Beteiligten die Möglichkeit, mit Unterstützung eines allparteilichen Vermittlers die entstandenen Konflikte und deren Ursachen, Hintergründe und Folgen der Straftat zu besprechen und eine konstruktive und befriedigende Regelung auszuhandeln. Die Geschädigten haben die Chance schnell und unbürokratisch sowohl eine immaterielle als auch eine materielle Wiedergutmachung (z.B. Entschuldigung / Schadensersatz) zu erhalten. Die Beschuldigten können sich durch die direkte Begegnung und Auseinandersetzung mit den Geschädigten und den negativen Folgen ihrer Tat bewusst werden und die Verantwortung dafür übernehmen.

Ein TOA kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens durchgeführt werden und ist für die Beteiligten kostenlos. Häufig können durch einen erfolgreichen TOA Straf– und Zivilprozesse vermieden werden.

Zielgruppe

Opfer von Straftaten, straffällig gewordene Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche (allgemeines Strafrecht / StGB und Jugendgerichtsgesetz / JGG)

Zielsetzung

Die Opfer können

  • ihre Gefühle und Ängste zum Ausdruck bringen
  • ihre Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts äußern
  • Informationen zu möglichen Schadensersatzansprüchen erhalten
  • möglicherweise direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erlangen
  • ein zeit– und kostenaufwendiges Zivilgerichtsverfahren vermeiden
  • ihr Sicherheitsgefühl wieder erlangen

Die Täter können

  • zeigen, dass sie die Gefühle des Opfers ernst nehmen und verstehen
  • die Hintergründe für ihr Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen
  • sich für ihr Verhalten entschuldigen und den entstandenen Schaden wieder gutmachen
  • möglicherweise Strafmilderung erhalten oder eine gerichtliche Bestrafung vermeiden

Opfer und Täter können gemeinsam

  • einen evtl. schon lange andauernden Konflikt bereinigen
  • gegenseitige Vorurteile abbauen
  • eine Aussöhnung erreichen
  • einen Rechtsstreit vermeiden

Ein Ausgleich / eine Schadenswiedergutmachung ist möglich, wenn die Beschuldigten den Tatvorwurf einräumen und zu einer Wiedergutmachung bereit sind. Opfer und Täter müssen dem Ausgleichsversuch zustimmen, denn die Teilnahme basiert auf einer freien Entscheidung beider Parteien. Betroffen sein muss ein persönlich geschädigtes Opfer oder eine Institution, mit der ein Ausgleich sinnvoll erscheint.

 

Sie erreichen die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich unter

Tel. 0251 / 1 49 89 0 -53
Fax 0251 / 5 51 14

 

Flyer zum Download:

 

Verantwortliche Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter:

Hans Ackerstaff

Katja Grünewald

De-Won Youn