Betreuungsweisung

Betreuungsanweisung

Die Betreuungsweisung ist angelegt für Jugendliche und junge Volljährige (m/w/d), die eine Straftat begangen haben und nach jugendrichterlicher Entscheidung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG verurteilt worden sind. Die Laufzeit soll nach § 11 Abs. 1 Satz 2 JGG nicht mehr als ein Jahr betragen.

Als Sanktionsform hat die Betreuungsweisung einen hohen kriminalpolitischen Stellenwert, da sie eine gute, am Einzelfall orientierte Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen ist. Die Betreuungsweisung bewirkt einen starken Eingriff in das Leben der Jugendlichen und jungen Volljährigen. Durch die Unterstützung einer Betreuungsperson haben sie die Chance, zielgerichtet und an den eigenen Ressourcen anknüpfend, ihre individuellen Probleme zu bearbeiten und Perspektiven zu entwickeln. Sie beziehen in einer zielgerichteten, angeordneten Zweierkonstellation Stellung zu sich selbst und zu ihrem Leben.

Darüber hinaus müssen sich die jungen Menschen immer wieder neu einbringen und einlassen können. In vielen Fällen wird hierbei das soziale Umfeld mit einbezogen. So lernen sie, sich mit verschiedensten, sie selbst betreffenden Themen, konstruktiv und unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse auseinander zu setzen.

Zielgruppe

sind in erster Linie Jugendliche und Heranwachsende (m/w/d)

  • deren Lebensgeschichte durch Mangel an emotionaler Zuwendung und Förderung gekennzeichnet ist
  • die in defizitären Familienverhältnissen aufwachsen
  • die einer kurzfristigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation bedürfen
  • die ohne eine zielgerichtete Zukunftsperspektive sind


Zielsetzung

Die Zielsetzung orientiert sich an der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Volljährigen.

  • Erlernen und Üben von Handlungskompetenzen in Bezug auf die eigene Person, Familie, Schule, Arbeit u.a.
  • Förderung von Eigenverantwortung
  • Unterstützung bei Konflikten im Elternhaus, in der Schule oder am Arbeitsplatz
  • Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen für den Geschädigten

Methoden

  • freizeitpädagogische Angebote
  • Einzelfallhilfe
  • Einzelgespräche
  • alternative Freizeitgestaltung

Verantwortliche Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter:

Heike Tewes-Herting

Marion Henkensiefken

Noelle Nachlik