Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern

ViP Münster: Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern

Konflikte gibt es in vielen Lebensbereichen, wie z.B. in Schule, Nachbarschaft, Familie und Clique. Manche Konflikte führen zu einer Anzeige bei der Polizei. Wenn Kinder angezeigt werden, ist eine Strafverfolgung auf Grund der Strafunmündigkeit nicht möglich. Der entstandene Konflikt bleibt häufig unbearbeitet und ungelöst.

Innerhalb eines Konfliktes entstehen oftmals körperliche und seelische Verletzungen, Ängste, Aggressionen, Schuldgefühle, Sachschäden u.v.m., die einer Klärung bedürfen.

Mit Unterstützung eines unparteiischen Vermittlers oder einer Vermittlerin können die unmittelbar Beteiligten die Ursachen, Hintergründe und Folgen des Konfliktes besprechen und eine Wiedergutmachung aushandeln.

Eine Konfliktregelung fordert insbesondere die tatverdächtigen Kinder heraus, sich mit ihrer Verantwortung am Tatgeschehen auseinanderzusetzen und die Verantwortung zu übernehmen.

Zielgruppe

Strafunmündige Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und durch sie Geschädigte.

Zielsetzung

  • Auseinandersetzung mit der Straftat
  • Entstandene Probleme und Konflikte eigenverantwortlich und einvernehmlich klären
  • Wiedererlangung des Sicherheitsgefühls
  • Konfliktfolgen einer konstruktiven und befriedigenden Regelung zuführen
  • Materielle, körperliche und psychische Schädigungen einvernehmlich klären

Wenn ein Konflikt zur Anzeige kommt, werden die Konfliktbeteiligten durch die Polizei über das Angebot einer Konfliktregelung informiert. Entsprechende Informationen werden an den Kommunalen Sozialdienst (KSD) und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Andere Institutionen wie Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen können sich mit Einverständnis der Konfliktbeteiligten an die Fachstelle wenden.

Die Vermittler erhalten entweder durch die Beteiligten selbst (Geschädigte und Tatverdächtige) oder den KSD den Auftrag, eine Konfliktregelung durchzuführen bzw. zu versuchen.

Die Teilnahme an einer Konfliktregelung ist für die Konfliktparteien freiwillig. Die Erziehungsberechtigten der strafunmündigen Kinder werden an der Konfliktregelung beteiligt.

 

Info-Flyer zum Download:

 

Verantwortliche Mitarbeiterinnen:

Katja Grünewald

Yvonne Schönhofen

De-Won Youn