Sozialer Trainingskurs
Ein sozialer Trainingskurs ist eine ambulante, gruppenpädagogisch ausgerichtete Maßnahme für straffällig gewordene männliche Jugendliche und junge Volljährige, die durch eine jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 JGG verurteilt worden sind.
Der soziale Trainingskurs wird stadtteilübergreifend durchgeführt. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sondern basiert auf einer richterlichen Auflage. Schwerpunkt ist das Erlernen von Kompetenzen im Alltag, unter anderem zur konstruktiven Konfliktlösung.
Zielgruppe
- Jugendliche und junge Volljährige (14-21 Jahre)
- männlich
- strafrechtlich auffällig (Diebstahl, BTMG, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.)
Zielsetzung
- Förderung der Kooperations- und Verantwortungsbereitschaft
- Einsichtsvermittlung bezüglich eigener und fremder Bedürfnisse
- Erlernen von Toleranz
- Entwicklung von Problembewusstsein
- Hinwirken auf eine aktive Zukunftsgestaltung
- Unterstützung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit
- Entwicklung neuer Handlungs- und Konfliktlösungsstrategien
Methoden
- Fragebögen
- Rollenspiele
- Diskussionen
- Übungen
Das Training findet in zwei Blöcken im Jahr, einmal pro Woche für ca. 2,5 Stunden, im ViP statt. Die Teilnahme basiert auf einer richterlichen Auflage. Zur Erfüllung dieser Auflage müssen die Teilnehmenden mindestens 13 Gruppentermine und die zusätzlich erforderlichen Einzeltermine absolvieren. Ebenso gibt es zu Beginn einen Intensivtag zur Gruppenfindung- und Stärkung.