Der ViP

Seine Wurzeln hat der heutige Verein sozial-integrativer Projekte (ViP) in der gesellschaftlichen und politischen Debatte der 70er Jahre über Möglichkeiten und Grenzen des Strafvollzuges. Nicht zufällig firmierte diese Arbeit damals unter »Straffälligenhilfe Münster e.V.«.
Die damalige idealistische Vorstellung, mit nur genügend viel und guter sozialpädagogischer Arbeit ließen sich grundsätzlich persönliche Problemlagen und gesellschaftliche Missstände beheben, hat sich grundlegend geändert.
Nicht geändert hat sich innerhalb des ViP‘s die Einstellung,
- dass kein Konzept so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte
- dass kein Konzept die tatsächliche Arbeit ersetzt
- dass Motivation, Professionalität und gute Arbeitsbedingungen die entscheidenden Voraussetzungen sind für tragfähige zukunftsweisende Arbeitsergebnisse.
Die Arbeit für und mit jungen Menschen hat sich zu einem festen Bestandteil im sozialen Netz der Stadt Münster entwickelt. Projekte wie das Betreute Wohnen, das Anti-Aggressivitäts-Training oder auch der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche/Heranwachsende und für Erwachsene sind Beispiele für die Bemühungen, die Beteiligten zu integrieren und ihnen Gelegenheit zu geben, andere als die gewohnten, üblicherweise auf Konfrontation ausgelegten Verhaltensmuster, kennen zu lernen.
Präventive Angebote wie die Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Inneren in der Initiative Kurve Kriegen und bei Wegweiser, ergänzen die bestehenden Projekte des Vereins.
Die im ViP eingeschlagenen Wege führen weit häufiger aus der Kriminalität, als der Gang in freiheitsentziehende Maßnahmen. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne ihre innovativen Ideen und auch den Mut zu ungewöhnlichen Maßnahmen, hätte der ViP sich nicht so weit entwickeln können. Ziel aller Maßnahmen ist es, dass möglichst viele junge Menschen straf- und gewaltfrei leben können und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist.
Der ViP ist damit ein enger, vertrauensvoller Kooperationspartner der Justiz, Polizei, Jugendhilfe im Strafverfahren und auch der Jugendhilfe.