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Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern und durch sie Geschädigte
1. Kurzbeschreibung
Strafbare Handlungen wie Körperverletzungen, Nötigungen, räuberische Erpressungen usw. werden auch von strafunmündigen Kindern begangen. Eine strafrechtliche Sanktionierung ist nicht möglich. Solche Delikte beruhen auf Konflikten oder lösen solche aus. Die Konfliktregelung richtet sich an strafunmündige Kinder und durch sie Geschädigte und bietet ihnen einen begleiteten Rahmen zur Bearbeitung des Konfliktes. Die Konfliktregelung beruht auf der freien Entscheidung aller Konfliktbeteiligten. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden von Beginn an in den Prozess der Konfliktregelung einbezogen.
2. Das Ziel des Angebotes
Das Angebot der Konfliktregelung mit Hilfe eines unparteiischen Dritten erfolgt mit dem Ziel, die Konfliktkompetenz der beteiligten Kinder zu stärken und mit ihnen andere Modelle des Bewältigungsverhaltens und der Konfliktlösung zu erarbeiten. Dabei stehen nicht nur die beteiligten Kinder im Mittelpunkt, sondern auch die Geschädigten mit ihren Interessen und Bedürfnissen. Die Konfliktfolgen sollen im Sinne der Geschädigten bearbeitet werden.
2.1. Das Angebot der Konfliktregelung kommt in Frage
- wenn es sich für die Konfliktbeteiligten, insbesondere für die Geschädigten, als eine sinnvolle Form der Konfliktbearbeitung erweist
- wenn die Erziehungsberechtigten der Kinder keine Bemühungen gezeigt haben, den Konflikt zu bearbeiten, die Bemühungen gescheitert sind, die Erziehungsberechtigten direkt mit in den Konflikt involviert sind oder sich überfordert fühlen
- wenn andere Stellen, die bei der Schlichtung des Konfliktes tätig werden können, nicht zur Verfügung stehen oder von den Betroffenen nicht als angemessen bewertet werden
- wenn die Auseinandersetzung Formen angenommen hat, die von den Betroffenen als ernsthaft und bedrohlich bewertet werden
- wenn es sich um einen länger andauernden Konflikt handelt.
3. Der Ablauf einer Konfliktregelung
Zunächst werden mit den beiden Konfliktparteien getrennte Vorgespräche geführt, um den Konflikt aus Sicht der jeweiligen Beteiligten zu klären und ein gemeinsames Gespräch mit allen Konfliktbeteiligten vorzubereiten. In diesen Gesprächen kann die Entscheidung für oder gegen eine solche Konfliktregelung mit den Beteiligten beraten und die Eltern angemessen einbezogen werden.
Eine grundlegende Vorraussetzung auf Seiten der tatverdächtigen Kinder
ist, dass sie geständig sind und bereit sind, die Verantwortung für
ihr schädigendes Handeln zu übernehmen. Im Vorgespräch werden
mit ihnen und gegebenenfalls mit ihren Eltern die Möglichkeiten zur Klärung
des Konfliktes aus ihrer Sicht erarbeitet.
Die Geschädigten haben in ihrem Vorgespräch die Gelegenheit ihre Sichtweise
des Vorfalls zu schildern und die Konfliktfolgen darzulegen. Sie können
ihren verletzten Gefühlen (Wut, Empörung, Angst etc.) Ausdruck zu
verleihen und ihre Vorstellungen im Hinblick auf eine Wiedergutmachung äußern.
Ebenso können sie sich über ihre Rolle in dem Konflikt klar werden.
Eine Konfliktregelung mit Unterstützung eines/r Konfliktberaters/-in, also ein gemeinsames Gespräch zwischen den Konfliktbeteiligten, erfolgt, wenn beide Parteien dies wünschen. Es trägt dazu bei, dass der soziale Frieden wieder hergestellt wird. Gegebenenfalls sind die Wünsche an eine (materielle) Wiedergutmachung Gegenstand des Gespräches.
4. Ziele und Vorteile einer Konfliktregelung
Durch die persönliche Begegnung und die konstruktive Aufarbeitung des Vorfalls im Rahmen einer Konfliktregelung kann folgendes erreicht werden:
- Die strafunmündigen Kinder erkennen ihre Beteiligung an dem Konflikt und werden in ihrer Verantwortungsübernahme gestärkt. Eine derartige Konfliktbearbeitung verdeutlicht den Kindern die allgemeine Gültigkeit von Normen.
- Die Anerkennung dieser Allgemeingültigkeit und die Stärkung der Konfliktbewältigungskompetenz bei den beteiligten Kindern wirkt präventiv in Bezug auf weitere und eventuell schwerwiegendere Straftaten.
- Die Eltern werden in jeder Phase der Konfliktregelung entsprechend den Bedürfnissen der Kinder einbezogen, um ihre Kinder zu begleiten und zu unterstützen.
- Geschädigte können bei einer Konfliktregelung ihrem Ärger und ihrer Verletztheit Ausdruck verleihen, ihre Interessen und Vorschläge zur Konfliktlösung einbringen und eine (materielle/immaterielle) Schadenswiedergutmachung erlangen
Verantwortliche MitarbeiterInnen:
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