Wasserstr. 9
48147 Münster
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 15.00 Uhr
Tel.: 0251 - 46468/47468 Fax: 0251 - 40721
email: post@vip-muenster.de
Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist angelegt für weibliche und männliche Jugendliche und junge Volljährige,
die eine Straftat nach dem StGB begangen haben.
Als Sanktionsform hat die Betreuungsweisung einen hohen kriminalpolitischen Stellenwert,
da sie eine gute, am Einzelfall orientierte Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen ist.
Die Betreuungsweisung bewirkt einen starken Eingriff in das Leben des/ der Jgl. und jungen Volljährigen.
Durch die Unterstützung eines/r Betreuungshelfers/In haben die Jgl. und jungen Volljährigen die Chance,
zielgerichtet und an den eigenen Ressourcen anknüpfend, ihre individuellen Probleme zu bearbeiten und
Perspektiven zu entwickeln. Sie sollen in einer zielgerichteten, angeordneten Zweierkonstellation
Stellung zu sich selbst und zu ihrem Leben beziehen. Darüber hinaus müssen sie sich immer
wieder neu einbringen und einlassen können. In vielen Fällen wird hierbei das soziale Umfeld mit
einbezogen. So lernen sie, sich mit verschiedensten, sie selbst betreffenden Themen
konstruktiv und unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse auseinander zu setzen.
Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende
- deren Lebensgeschichte durch Mangel an emotionaler Zuwendung und Förderung gekennzeichnet ist
- die in defizitären Familienverhältnissen aufwachsen
- die einer kurzfristigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation bedürfen
- die ohne zielgerichtete Zukunftsperspektiven sind
Ziele
- die Zielsetzung orientiert sich an der individuellen Problemlage der Jugendlichen und Heranwachsenden
- Erlernen und Üben von Handlungskompetenzen in Bezug auf die eigene Person, Familie, Schule, Arbeit u.a.
- Unterstützung bei Konflikten im Elternhaus, in der Schule oder am Arbeitsplatz
- Förderung von Eigenverantwortung
- Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen für den Geschädigten
Methoden
- Freizeitpädagogische Angebote
- Einzelfallhilfe
- Einzelgespräche
- Alternative Freizeitgestaltung
Rahmenbedingungen
- Jugendrichterliche Entscheidung durch § 10 JGG
- Die Kontakte finden regelmäßig 1 x wöchentlich bis zu 1 Stunde statt
- Der Betreuungszeitraum beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate
Erfolgreiche Teilnahme
- regelmäßiger Besuch zu den vereinbarten Terminen
- aktives Mitarbeiten
Nach Beendigung der Betreuungsweisung wird die Jugendgerichtshilfe bzw. die Bewährungshilfe und das Gericht durch einen Abschlußbericht schriftlich informiert.
Nachgehendes Angebot:
Die MitarbeiterInnen bieten auch nach Abschluss der Betreuungsweisung den Jugendlichen oder jungen Volljährigen bei Konflikten oder Fragen Hilfestellungen an.
Verantwortliche MitarbeiterInnen:
Paul Wolbeck
Heike Tewes-Herting

