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Wasserstr. 9
48147 Münster

Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 15.00 Uhr

Tel.: 0251 - 46468/47468 Fax: 0251 - 40721
email: post@vip-muenster.de

Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisung ist angelegt für weibliche und männliche Jugendliche und junge Volljährige, die eine Straftat nach dem StGB begangen haben.

Als Sanktionsform hat die Betreuungsweisung einen hohen kriminalpolitischen Stellenwert, da sie eine gute, am Einzelfall orientierte Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen ist.

Die Betreuungsweisung bewirkt einen starken Eingriff in das Leben des/ der Jgl. und jungen Volljährigen. Durch die Unterstützung eines/r Betreuungshelfers/In haben die Jgl. und jungen Volljährigen die Chance, zielgerichtet und an den eigenen Ressourcen anknüpfend, ihre individuellen Probleme zu bearbeiten und Perspektiven zu entwickeln. Sie sollen in einer zielgerichteten, angeordneten Zweierkonstellation Stellung zu sich selbst und zu ihrem Leben beziehen. Darüber hinaus müssen sie sich immer wieder neu einbringen und einlassen können. In vielen Fällen wird hierbei das soziale Umfeld mit einbezogen. So lernen sie, sich mit verschiedensten, sie selbst betreffenden Themen konstruktiv und unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse auseinander zu setzen.

Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende

  • deren Lebensgeschichte durch Mangel an emotionaler Zuwendung und Förderung gekennzeichnet ist
  • die in defizitären Familienverhältnissen aufwachsen
  • die einer kurzfristigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation bedürfen
  • die ohne zielgerichtete Zukunftsperspektiven sind

Ziele

  • die Zielsetzung orientiert sich an der individuellen Problemlage der Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Erlernen und Üben von Handlungskompetenzen in Bezug auf die eigene Person, Familie, Schule, Arbeit u.a.
  • Unterstützung bei Konflikten im Elternhaus, in der Schule oder am Arbeitsplatz
  • Förderung von Eigenverantwortung
  • Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen für den Geschädigten

Methoden

  • Freizeitpädagogische Angebote
  • Einzelfallhilfe
  • Einzelgespräche
  • Alternative Freizeitgestaltung

Rahmenbedingungen

  • Jugendrichterliche Entscheidung durch § 10 JGG
  • Die Kontakte finden regelmäßig 1 x wöchentlich bis zu 1 Stunde statt
  • Der Betreuungszeitraum beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate

Erfolgreiche Teilnahme

  • regelmäßiger Besuch zu den vereinbarten Terminen
  • aktives Mitarbeiten

Nach Beendigung der Betreuungsweisung wird die Jugendgerichtshilfe bzw. die Bewährungshilfe und das Gericht durch einen Abschlußbericht schriftlich informiert.

Nachgehendes Angebot:

Die MitarbeiterInnen bieten auch nach Abschluss der Betreuungsweisung den Jugendlichen oder jungen Volljährigen bei Konflikten oder Fragen Hilfestellungen an.

Verantwortliche MitarbeiterInnen:

Paul Wolbeck
Heike Tewes-Herting

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