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Wasserstr. 9
48147 Münster

Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 15.00 Uhr

Tel.: 0251 - 46468/47468 Fax: 0251 - 40721
email: post@vip-muenster.de

Betreutes Einzel-Wohnen

Das Betreute Einzel-Wohnen bietet seit 1992 weiblichen und männlichen Jugendlichen und jungen Volljährigen die Möglichkeit, mit sozialpädagogischer Betreung zu wohnen. Zielgruppe des Betreuten Einzel-Wohnens sind junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. In Einzelfällen muss geprüft werden, ob auch für junge Volljährige nach Beendigung des 21. Lebensjahres eine Förderung möglich ist.
Weiterhin gehören Jugendliche/junge Volljährige zur Zielgruppe, bei denen eine Untersuchungshaft durch die Aufnahme in das Projekt vermieden werden kann. Ebenfalls können Jugendilche/junge Volljährige berücksichtig werden, bei denen eine Jugendstrafe ansteht und die alternativ dazu im Projekt aufgenommen werden können. Weiterhin können sich junge Menschen nach Beendigung einer Haftstrafe an das Betreute Einzel-Wohnen wenden. In allen Fällen ist einen intensive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erforderlich, um die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten.

Das Betreute Einzel-Wohnen ist konzipiert für Jugendliche/junge Volljährige, die

  • straffälig geworden sind oder delinquentes Verhalten aufweisen
  • aus Justizvollzugsanstalten entlassen werden
  • aus Heimeinrichtungen, Therapieeinrichtungen oder Psychiatrieaufenthalten entlassen werden und noch nicht selbständig wohnen können
  • von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind
  • noch nicht in der Lage sind, ohne fremde Hilfe in angemessener Weise am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen

Die rechtlichen Grundlagen bilden die §§ 34,41 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und §§ 67 – 69 SGB XII

Im Betreuten Einzel-Wohnen werden 8 Jugendliche/junge Volljährige von 2 Diplom-SozialpädagogenInnen betreut. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:4. Das Team ist paritätisch besetzt.

Der ViP mietet Appartements an. Die jungen Menschen erhalten für die Zeit ihrer Betreuung einen Untermietvertrag. Sie wohnen in Einzelappartements im Stadtgebiet von Münster.

Die pädagogische Zielsetzung

Die Jugendlichen/jungen Volljährigen sollen zu einer eigenveranwortlichen Lebensführung befähigt werden, damit sie in Zukunft selbständig, ohne Betreung leben können.
Aus dem "geschützten Raum" heraus sollen die jungen Menschen in normale Wohnverhältnisse vermittelt werden. Voraussetzung hierfür sind die wirtschaftliche Absicherung, eine berufliche Perspektive, das Erlernen notwendiger sozialer Techniken, die psychische Stabilisierung, die Verbesserung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie das Herstellen eines tragfähigen sozialen Netzes von persönlichen Beziehungen und die Aufarbeitung der individuellen Problemlagen der einzelnen Jugendlichen/jungen Volljährigen. Die erzieherische Hilfe ist geprägt durch Akzeptanz und eine ressourcen- und lösungsorientierte Grundhaltung.
Grundsätzlich kann jede/jeder aus der oben genannten Zielgruppe für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren aufgenommen werden.
Der Zugang zum Betreuten Einzel-Wohnen erfolgt über das Jugendamt, bei Minderjährigen stellen die Erziehungsbereichtigen den Antrag. Volljährige können sich direkt an das Jugendamt wenden.
Die Grundlage für die Beauftragung stellt der jeweils individuell erstellte Hilfeplan dar. Entscheidend für die Aufnahme ins Betreute Einzel-Wohnen ist, dass die Jugendlichen/jungen Volljährigen aktiv an einer Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten wollen.

Verantwortliche MitarbeiterInnen:

Marianne Rottmann
Rainer Thewes
Torsten Rengshausen

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