Wasserstr. 9
48147 Münster
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 15.00 Uhr
Tel.: 0251 - 46468/47468 Fax: 0251 - 40721
email: post@vip-muenster.de
Ambulante Betreuung
Junge Menschen haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. diese ist gefährdet, wenn folgende Indikatoren vorliegen
- Verwahrlosung
- wiederholte Straffälligkeit
- signifikante Probleme in der Schule - Ausbildung - Arbeit
und die Systeme:
- Familie
- soziales Umfeld
- Schule - Arbeit
ihre Kontrolle und Unterstützung bzw. daraus resultierende Entlastung nicht oder nicht in vollem Umfang
gewährleisten können.
Demnach eignet sich diese Hilfe für junge Menschen ab 16 Jahre, in Ausnahmefällen auch jünger, die ihren Lebensmittelpunkt
nicht (mehr) bei den Eltern haben. Gedacht ist vor allem an junge Menschen, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation
(z.B. im Punkter-, Prostituierten-, Drogen- oder Nichtsesshaftenmilieu) besonders gefährdet sind und die nicht mehr
mit den üblichen Hilfeangeboten erreicht werden können. Häufig sind Erfahrungen mit
struktureller, körperlicher und sexueller Gewalt Hintergrund der beschriebenen Lebenssituationen.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Maß der zu leistenden Beziehungsarbeit und der
Kompensation des erzieherischen Bedarfs. Die Betreuung umfasst in der Regel einen
Umfang von mindestens 8 Wochenstunden. Diese Hilfe ist besonders durch die indiviudelle, sehr intensive Beziehungsarbeit
zwischen den BetreuerInnen und dem jungen Menschen geprägt und orientiert sich im Wesentlichen an den Ressourcen des jungen Menschen.
Es besteht die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung, im Elternhaus oder "auf der Straße" betreut zu werden. Die Ausgestaltung
der Hilfe setzt dabei zwingend die Akzeptanz und die Mitwirkung des jungen Menschen voraus.
Die Ziele der ambulanten Betreuung
Die Ziele der ambulaten betreung werden indiviudell im Hilfeplan mit dem jungen Menschen, dem Jugendamt und dem ViP zusammen erarbeitet. Die folgenden Zielsetzungen stehen im Mittelpunkt der Hilfe
- Entwicklung einer Lebensperspektive
- Förderung der Eigenständigkeit
- Förderung der Konfliktbereitschaft
- Erlernen des Umgangs mit Gefährdungspotentialen
Voraussetzung für die Bewilligung der Hilfe ist die grundsätzliche Befürwortung durch das Jugendamt.
Art und Umfang der Hilfe werden in den Fortschreibungen des Hilfeplanes erörtert und festgelegt.
Wenn die Hilfe nicht mehr notwendig ist oder der junge Mensch zu keiner weiteren aktiven Mitarbeit bereit ist, endet diese.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der nachbetreuung weiterhin Kontakt zu den MitarbeiterInnen zu halten.
Rechtsgrundlage bietet das KJHG mit den §§ 27, 35, 36, 42.
Verantwortliche MitarbeiterInnen:
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